14.10.2026 - Erster Trinkbrunnen im Verbandsgebiet eingeweiht
Ein Zeichen für Klimaschutz und moderne Daseinsvorsorge.
In der Gemeinde Cursdorf wurde der erste öffentliche Trinkbrunnen im Verbandsgebiet feierlich in Betrieb genommen. Das Projekt wurde von der Abteilung Trinkwasser Netze unter Leitung von Trinkwassermeister Felix Gießler geplant und umgesetzt. Mit dem neuen Brunnen setzt der Zweckverband einsichtbares Zeichen für nachhaltige Infrastruktur, regionale Versorgungssicherheit und bürgernahe Serviceangebote.
Einklimafreundlicher Beitrag für Alltag und Tourismus
Der frei zugängliche Trinkbrunnen bietet hochwertiges Trinkwasser für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die zahlreichen Wanderer und Gäste, die Cursdorf und Umgebung besuchen. Durch die Möglichkeit, Trinkflaschen jederzeit nachzufüllen, wird aktiv zur Reduzierung von Plastikmüll beigetragen und ein bewusster Umgang mit der Ressource Wasser gefördert. Gleichzeitig entsteht ein neuer Ort der Begegnung: Ein Platz, an dem Menschen zusammenkommen, ins Gespräch kommen oder einfach eine kurze Pause einlegen können.
Feierliche Einweihung durch Bürgermeister Frank Eilhauer
In seiner Ansprache betonte er die Bedeutung des Trinkbrunnens für die Gemeinde:
- Förderung klimafreundlicher Verhaltensweisen
- Stärkung der Aufenthaltsqualität im Ortskern
- Mehrwert für Bürger und Touristen gleichermaßen
Ein Projekt mit Zukunft
Der Trinkbrunnen in Cursdorf ist ein erster Schritt – weitere Standorte im Verbandsgebiet können folgen. Der Zweckverband setzt damit ein klares Zeichen für nachhaltige Infrastruktur, moderne Daseinsvorsorge und eine lebenswerte Region.
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E-Rechnungspflicht (B2B) ab 01.01.2027
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen (E‑Rechnungen) empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Rechnungen im B2B-Bereich ausschließlich elektronisch versendet werden. Unsere Angaben zum elektronischen Rechnungsversand an den Zweckverband RENNSTEIGWASSER finden Sie im Kundencenter unter Häufige Fragen. Kundencenter/FAQS
Änderungen bei SEPA-Überweisungen
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 07.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Empfängers eindeutig sein. Bitte verwenden Sie daher bei zukünftigen Überweisungen an uns als Empfängernamen folgende Schreibweise:
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Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Softwareanbieter/ Finanzbuchhaltung) an.
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